takt.agb

In unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen legen wir fest, welche Rechte und Pflichten beide Vertragsparteien bei Abschluss eines Mitgliedsvertrages zugesprochen kriegen. Ganz einfach gesagt steht hier niedergeschrieben, was ihr von uns und wir von euch erwarten können. Daher bitten wir euch, die folgenden Passagen gründlich zu lesen und bei Fragen gerne das Gespräch mit uns zu suchen.

Anmeldung zum Tanzkurs/Schließen eines Mitgliedsvertrags
Das vollständige Ausfüllen des Mitgliedsvertrags ist für die Anmeldung zum gewünschten Modul zwingend erforderlich und beinhaltet ebenfalls die Einwilligungen in die Zusatzdokumente takt.datenschutz und takt.agb. Der Vertrag muss an den gekennzeichneten Stellen von den Teilnehmenden bzw. vom Vertragspartner*in unterzeichnet sein und von der Tanzschule gegengezeichnet werden, damit er wirksam ist. Mit Absenden des Anmeldeformulars auf der Internetseite www.tanzstudio-neitzke.de werden diese Bestimmungen ebenfalls zur Kenntnis genommen und als bindend anerkannt. Bei der Anmeldung auf der o.g. Internetseite schließt der Kunde unmittelbar einen bindenden Vertrag mit der Tanzschule bzgl. der ausgewählten Tanzkurse ab.
Durch die Anmeldung -auch online- wird pro Teilnehmer*in ein Kundenkonto angelegt, wodurch ab dem Startdatum der Zugang zu unseren Mitgliedsangeboten gesichert, sowie wöchentlich ein Platz pro gewähltem Modul reserviert wird. Bei einer Online-Anmeldung geschieht dies nach vorangegangener Verfügbarkeitsprüfung und Bestätigung durch die Tanzschule. Die Angaben auf der Homepage zu Kursdaten, Terminen und Gebühren sind freibleibend.
Bei Onlineanmeldungen, die im Namen einer dritten Person getätigt werden, haftet der/die Absendende für alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Dies gilt insbesondere für die vollständige Begleichung aller Honorare, monatliche Mitgliedsbeiträge und ggf. Aufnahmegebühren.

Kursgebühren/Mitgliedsbeiträge
Bei Anmeldung verpflichtet sich der/die Vertragsnehmende zur Zahlung der gesamten Kursgebühr/der Summe aller anfallenden Monatsgebühren für den gewählten Zeitraum. Die Mitgliedschaft beginnt am 1. Tag des Startmonats und endet am letzten Tag des Endmonats, sodass Mitgliedsbeiträge ggf. rückwirkend fällig werden können.
Bei wirksamer Kündigung besteht die Zahlungsverpflichtung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit bzw. bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort. Im besonderen Fall können Verträge abgeschlossen werden, die bereits mit der Anmeldung ausdrücklich nur für die gewählte Laufzeit bestimmt sind (Laufzeitverträge). Diese Verträge können nicht verlängert oder umgewandelt werden.
Die Höhe der Kursgebühr bzw. der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Tanzschule und gilt pro Person und Modul bzw. Monat. Die Zahlungsverpflichtung von Kursgebühren oder Mitgliedsbeiträgen besteht unabhängig von der Teilnahme am Unterricht oder der Nutzung der Angebote fort.
Zur Zahlung der fälligen Beiträge kann ausschließlich das Lastschriftverfahren vereinbart werden. Eine Barzahlung der Mitgliedsbeiträge oder Zahlungen per EC-Cash sind nicht vorgesehen. Die Bezahlung anderer Leistungen wie Privatstunden, Gutscheinkäufe o.Ä. kann hiervon ausgenommen bleiben.
Der Lastschrifteinzug findet einmal pro Monat statt und kann abhängig vom Anmeldedatum variieren. Die Fälligkeit aller Monatsbeiträge ist immer am 1. des Monats. Der Einzug bedingt sich durch den Vertragsschluss und nicht durch die Nutzung der Angebote. Bei nicht eingelösten Lastschriften sind die dabei entstehenden Bank- und Bearbeitungsgebühren zu erstatten, die binnen 10 Tagen an die Tanzschule überwiesen werden müssen. In Ausnahmefällen kann vereinbart werden, dass der Beitrag mit der nächsten Abbuchung eingezogen wird.
Der/die Anmeldende/Rechnungsempfänger*in/Kontoinhaber*in verpflichtet sich vorab zur Zahlung angemessener Erinnerungsgebühren für den Fall von Zahlungsrückständen. Zudem kann die Tanzschule die Mitgliedschaft bei ausstehenden Zahlungen nach eigenem Ermessen aufkündigen. Eine Rückzahlung von Kursgebühren oder Mitgliedsbeiträgen ist ausgeschlossen.
Bei der Kalkulation des Mitgliedsbeitrages werden gesetzliche Feiertage, Ferientage der Tanzschule und Schulferien berücksichtigt. Die kalkulierten unterrichtsfreien Tage sind nicht als Unterrichtsausfall zu betrachten und entbinden nicht von der Zahlung der Monatsbeiträge. Grundlage der Kalkulation sind pro Jahr 32 Unterrichtswochen mit je einem Unterrichtsbesuch pro Woche. Der Unterricht findet gem. den veröffentlichten Modul- und Klubplänen statt. Mögliche Änderungen sind vorbehalten. Sollte Unterrichtsausfall seitens der Tanzschule verantwortet werden und nicht durch gesetzliche Bestimmungen, Anordnungen, Verfügungen, Erlasse oder Schulferien bedingt sein, so hat die Tanzschule vergleichbare Unterrichtstermine anzubieten. Dies gilt jedoch nur dann, sofern ein Ausweichen auf vergleichbare Inhalte der Parallelgruppen innerhalb der 32 angebotenen Unterrichtswochen unzumutbar wird.
Die Tanzschule behält es sich vor, die Beiträge unter bestimmten Bedingungen zu rabattieren, anzupassen oder zu erlassen. Ein Anspruch auf Ermäßigung, Stundung, Rückforderung oder Teilzahlungen besteht nicht.
Um Veränderungen des Kosten- und Abgabenniveaus begegnen zu können und notwendige Modernisierungsmaßnahmen oder Instandhaltungen, besonders zur Erfüllung behördlicher Auflagen, zu begegnen, können Preisanpassungen -sowohl Erhöhungen als auch Senkungen- umgesetzt werden. Ankündigungen hierüber werden gegenüber allen Kund:innen gemacht und anschließend nach einer Frist von frühestens zwei Wochen umgesetzt. Die Ankündigung gilt nach dieser Frist, spätestens nach Einzug des neuen Beitrags, als zugegangen.

Tanzunterricht
Der Tanzunterricht findet ab einer Mindestanzahl von drei Tanzpaaren im Paartanz und vier Personen bei Einzel- oder Gruppentänzen statt. Die Tanzschule gewährleistet -unabhängig von der Teilnehmeranzahl, den Räumlichkeiten und den äußeren Umständen- einen angemessenen Unterricht im Rahmen der gewählten Leistungsstufe und Dauer der Unterrichtseinheit. Bei Nichtteilnahme, unregelmäßiger Teilnahme, Unpünktlichkeit oder Verhinderung übernimmt die Tanzschule keine Gewährleistung für den individuellen Erfolg.
Ungeplanter und unverschuldeter Unterrichtsausfall (Krankheitsgründe, notwendige betriebliche Maßnahmen, angeordnete Schließungen, höhere Gewalt, epidemische Geschehen u.Ä.) wird durch Parallelkurse oder ggf. notwendige Ersatztermine des entsprechenden Leistungsniveaus und durch optionale Ausweitungen der Zusatzangebote kompensiert. O.g. kalkulierte Unterrichtsausfälle (Schulferien, Tanzschulferien, gesetzliche Feiertage u.Ä.) bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch auf Uhrzeit oder Wochentag besteht nicht.
Die Tanzschule ist stets bestrebt, seinen Teilnehmer*innen ein größtes Maß an Komfort und angenehmer Atmosphäre zu bieten. Ein Verweilen, besonders vor oder nach dem Unterricht, ist stets gewünscht. Dennoch erfolgen der Aufenthalt und das Tanzen in unseren Räumen auf eigene Gefahr und unter dem Vorbehalt gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen. Wir bitten euch, Rücksicht auf das laufende Unterrichtsgeschehen oder mögliche behördliche Auflagen zu nehmen.
Das Recht an jedweder Form von Aufnahmen des Geschehens in der Tanzschule -insbesondere Fotos, Videos oder Tonaufnahmen- geht auf die Tanzschule über. Die Tanzschule und ihre Mitarbeiter*innen behalten sich das Recht vor, über diese Aufnahmen zu verfügen. Aufnahmen, die von Teilnehmenden, deren Angehörigen oder Dritten in der Tanzschule getätigt werden, müssen von der Tanzschule freigegeben werden. Eine generelle Zustimmung zur Tätigung einer Aufnahme jedweder Art ist nicht gegeben. Zustimmungen durch das Personal der Tanzschule können im eigenen Ermessen der Tanzschule gegeben oder verweigert werden. Die Tanzschule behält sich vor, Aufnahmen zu Werbezwecken zu benutzen. Die Teilnehmer*innen und Vertragspartiner*innen stimmen zu, das Recht an Aufnahmen durch die Tanzschule oder ihre Mitarbeiter*innen an die Tanzschule abzugeben und stimmen ebenso einer gewerblichen Verwendung durch die Tanzschule zu. Sollten andere gesetzliche Bestimmungen oder Vorgaben diese Regelungen ergänzen oder entkräften, so kann die Tanzschule gemäß den gesetzlichen Regelungen handeln oder andere Vorgehensweisen verfolgen, als in diesen AGB festgeschrieben wurde.
Unterrichtsvorgehen, -inhalte, -methoden oder Schrittverbindungen, die in der Tanzschule, einer ihrer Außenstellen, Filialen, Betriebsstätten oder sonstigen Wirkungsorten verbreitet werden, sind geistiges Eigentum der Tanzschule und unterliegen so dem Urheberrecht. Eine Vervielfältigung -auch im Sinne einer Präsentation jeglicher Art (Aufführung, Vorstellung, etc.)- bedarf der schriftlichen Einwilligung der Tanzschule mindesten 14 Tage vor dieser Präsentation.
Bedingt durch die Sommerferien und die Modulabläufe wird in den Sommermonaten über einen vorab angekündigten Zeitraum (mindestens acht Wochen) ein Sonderprogramm angeboten, zu dem ein bedarfsgerecht angepasster Stundenplan rechtzeitig für alle Mitglieder zugänglich gemacht wird. Das Programm findet unter dem Namen summer.bar statt und muss nicht an den regulären Modulunterricht gebunden sein. Diese Unterrichtstermine stehen allen Mitgliedern in Abhängigkeit ihres gewählten Mitgliedsvertrags, der Verfügbarkeit und der Kapazitäten offen. Für den Zeitraum der summer.bar wird der reguläre Stundenplan ersetzt. Da adäquate Unterrichtsformen oder Themen hierbei für alle Module zur Verfügung stehen, erfüllt die summer.bar die Anforderungen an die o.g. vereinbarten Vertragsbedingungen. Die zusätzlichen Unterrichtseinheiten der summer.bar ersetzen mögliche unterjährige Unterrichtsausfälle vertragskonform. Die Nichtteilnahme an der summer.bar berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung oder zum Aussetzen der Mitgliedsbeiträge. Für die summer.bar gelten ebenfalls diese AGB und die Datenschutzrichtlinien der takt.bar.
Nichtteilnahme am Unterricht/Verhinderung
Eine Nichtteilnahme am Unterricht befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung. Bei Verhinderung der Teilnehmer*innen können Ersatztermine vereinbart werden, die vorzugsweise zu den passenden Modul- oder Klubterminen stattfinden. Ein Anspruch auf Einzelunterricht besteht nicht.
Sollte dem Mitglied die Nichterfüllung der Vertragspflicht vor Vertragsabschluss bekannt gewesen sein, so berechtigt dies zur fristlosen Kündigung durch die Tanzschule und Rückforderung aufgeschobener Beiträge.

Tanzpartys
Die Teilnahme an den als tanz.bar ausgewiesenen Tanzpartys ist freiwillig und für angemeldete Mitglieder kostenfrei. Die Tanzpartys starten zum ausgewiesenen Zeitpunkt und sind inhaltlich nicht an die Module gebunden. Die Tanzschule behält es sich vor, zusätzliche eintrittspflichtige Veranstaltungen anzubieten.

Kündigung
Alle Kündigungen bedürfen der Textform. Zudem vereinbaren die Vertragsparteien die Unwirksamkeit einer Kündigung über soziale Medien (Facebook, WhatsApp, Instagram o.Ä.).
Die Kündigungsfrist für alle Kurse, Tanzkreise und Klubmitgliedschaften beträgt ein Monat zum Monatsende. Alle zeitlich begrenzten Teilnahmen oder Verträge mit Mindestlaufzeit beginnen zum Monatsanfang und enden mit dem letzten Tag des letzten Monats der Vertragslaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Nicht ordentlich gekündigte Verträge verlängern sich um jeweils einen Monat zu den zuletzt gewählten Konditionen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Laufzeitverträge oder Kurse enden nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit bzw. mit dem letzten Kurstermin.
Jede Neuanmeldung beinhaltet die ausgewiesene Mindestlaufzeit, unabhängig von der vorherigen Teilnahme an anderen Kursen, Modulen oder Klubs. Dies gilt besonders für Laufzeitverträge, die verlängert werden sollen und für bereits gekündigte Verträge. Sollten die Teilnehmer weiter am Unterricht teilnehmen wollen, bedingt dies einen neuen Vertrag.
Kurse und Module, die zeitlich begrenzt angeboten werden, enden automatisch mit der letzten Stunde. Um an einem Folgekurs teilzunehmen, muss eine neue Anmeldung erfolgen.
Dem Widerruf einer Kündigung muss seitens der Geschäftsführung zugestimmt werden. Sowohl Widerruf als auch Zustimmung bedürfen der Textform unter Ausschluss sozialer Medien (s.o.). Zudem muss der Kündigungswiderruf schriftlich mindestens 14 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit eingegangen sein. Anderenfalls kann hierdurch die Neuanmeldung zum gewünschten Modul erforderlich werden.
Für Verträge die vor dem 01. März 2022 oder mit einem ausgeschiedenen Inhaber/Vertragspartner geschlossen worden sind, gilt die zu Vertragsschluss gültige Kündigungsregelung.

Sonstige Bestimmungen
In unserer Tanzschule bieten wir eine Vielzahl von Getränken an. Bitte habt Verständnis, dass wir euch aus diesem Grund bitten möchten, auf unser Sortiment zuzugreifen und dass der Verzehr von mitgebrachten Getränken nicht gestattet ist. Der Unterricht in der dance4fans.bar und in der fit.bar ist von dieser Regelung ausgenommen. Weitere Ausnahmen aufgrund dringlicher (z.B. medizinischer) Gründe bedürfen der Zustimmung der Betreiber. Zudem bitten wir euch -sofern das dringend nötig ist- mitgebrachtes Essen nur in dringenden Fällen und außerhalb der Tanzsäle zu verzehren.
In der takt.bar herrschen ein offenes Miteinander und eine lockere und zwanglose Atmosphäre. Dennoch gibt es Bereiche, in denen wir aus vielerlei Gründen keinen Zutritt oder Zugriff gestatten. Hierzu gehören alle geschlossenen Räume und die Zugangsbereiche zu den Theken bzw. zum DJ-Pult. Selbstverständlich ist der Aufenthalt hinter den Theken oder dem DJ-Pult ebenfalls nicht gestattet. Ggf. behalten wir uns vor, euch darauf hinzuweisen und bitten um euer Verständnis.
Der Besuch in der takt.bar setzt die Einhaltung von unseren Hygienevorschriften voraus. Hierzu zählen die allgemeinen Empfehlungen zur Handhygiene und der Einhaltung von Hust- und Niesetikette. Die Teilnahme an einem Modul ist nur gestattet, sofern der/die Teilnehmende keine Krankheitssymptome zeigt, die einen infektiösen Charakter aufweisen und somit keinerlei Einfluss auf das Recht aller Anwesenden auf körperliche Unversehrtheit ausübt. Bitte habt Verständnis, dass wir euch in besonderen Situationen die Teilnahme zum Schutz andere Teilnehmer*innen, Besucher*innen und unserer Mitarbeiter*innen verwehren können. Das Personal der takt.bar ist stets angehalten, euch mit einem Lächeln und freundlichen Worten zu begrüßen; bitte habt Verständnis, dass wir euch ebenfalls um eine kontaktlose Begrüßung bitten und auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
Aus Rücksicht auf unsere Teilnehmer*innen bitten wir euch zusätzlich darum, das Parkett nur mit sauberen Schuhen zu betreten. Eine Tanzschuhpflicht besteht natürlich nicht! Dennoch bitten wir euch, keinen groben Dreck oder Schmutz (Steinchen etc.) mit auf das Parkett zu bringen. Wir sehen uns verpflichtet, euch in Ausnahmefällen darauf hinzuweisen und euch zu raten, Wechselschuhe mitzubringen.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Lippstadt, der 01. Juli 2022